Sieben Tricks für das Einreichen Ihrer Wohnbauförderung
1. Zu große Wohnfläche:
In Niederösterreich kann man aus einer beispielsweise großen Wohnfläche von 260 m2 zwei förderungswürdige Wohnflächen machen. Für die zweite Wohneinheit gibt es dann aber nur mehr 40% Fördergeld und es muss ein zweiter Hauptwohnsitz begründet werden. Z. Bsp. Das eigene Kind ab 17.
2. Keller als Wohnfläche:
Der Keller ist keine Wohnfläche wenn er zumindest bei der Einreichung auch wie ein Keller aussieht. Unausgemalt, ohne Bodenbelag und nicht beheizbar. Das gilt auch für den Dachboden. ACHTUNG: Wird in der Steiermark regelmäßig und auch nachträglich geprüft.
3. Werkstätte oder Hobbyraum:
Eine Werkstätte wird nicht, ein Hobbyraum sehr wohl zur Wohnfläche gerechnet. Eine Werkstätte beinhaltet einer Wohnung nicht zumutbare Arbeitsgeräte (z. Bsp. eine festmontierte Hobelbank oder zumindest Maschinen, die schwer transportabel sind). Fitnessgeräte oder Sauna zählen nicht dazu.
4. Zu hohes Einkommen:
Generell wird der Lohnzettel nur einmal – zum Zeitpunkt des Ansuchens – geprüft. In Oberösterreich muss man ihn jedes Jahr neu vorlegen. In Niederösterreich kann man sich alternativ zum Einkommen des letzten Jahres auch für den Durchschnitt der letzten drei Jahre entscheiden.
5. Zu späte Einreichung:
Laut Bauordnung muss die Frist der Einreichung “angemessen” sein. Vom Antrag bis zur tatsächlichen Auszahlung der Förderung kann leicht ein halbes Jahr vergehen. Normalerweise wird mit dem Baubeginn das Ansuchen eingereicht, es sollte unbedingt vor der Fertigstellungsmeldung an die Gemeinde erfolgen.
6. Zwei Wohnsitze:
In der Regel muss der Förderungswerber auch am Förderungsort seinen Hauptwohnsitz haben. Es müssen aber nicht beide Ehepartner den Hauptwohnsitz am Förderungsort haben. In Niederösterreich genügt auch schon eine “nahe stehende Person in gerader Linie” (Sprich Mutter oder Vater, Oma oder Opa bzw. Kinder).
7. Alternativenergie:
Je besser die Energiekennzahl, umso höher die Förderung – gilt zumindest in Niederösterreich. Für den Bau einer Solaranlage gibt es sogar GESCHENKTES Geld (max. 1.500,- EUR für Warmwasseraufbreitung oder 2.200,- EUR für Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung). Ist die Errichtung einer Alternativenergieanlage unzumutbar wird auch eine herkömmliche Energieversorgung gefördert. Darüber entscheidet der Bearbeiter in der Förderungsstelle.